Anmeldung
Melde Dich bei uns an
Und das am Besten während unserer Bürozeiten, also von Montag bis Donnerstag von 16:00 – 18:30 Uhr. Termine außerhalb der Öffnungszeiten können telefonisch unter der Nummer 040 / 250 27 58 vereinbart werden.
Folgende Unterlagen müssen zur Anmeldung bzw. im Laufe der Ausbildung mitgebracht werden:
- Gültiger Personalausweis bzw. ein Pass mit Meldebescheinigung
- 2 biometrische Lichtbilder
- Sehtestbescheinigung vom Augenarzt oder Optiker
- Bescheinigung über die Teilnahme an einem Kurs „Erste Hilfe” (9 Stunden)
Theorieunterricht
Dienstag und Donnerstag von 18:30 – 20:00 Uhr (und nach Absprache).
Praxis
Fahrstunden können jederzeit, individuell vereinbart werden.
Preisliste
| Klasse | B/B197 | A80 | A+B |
|---|---|---|---|
| Grundgebühr | 450,- € | 450,- € | 650,- € |
| Lehrmaterial | 100,- € | 100,- € | 120,- € |
| Amtsgebühr Theorie | 68,39€ | 64,29€ | 68,39€ |
| Amtsgebühr Praktisch | 129,83 € | 162,67 € | |
| Übungsfahrt für 45 Minuten | 70,- € | 75,- € | – |
| Sonderfahrt für 45 Minuten | 70,- € | 75,- € | – |
| Prüfungsgebühr Praktisch | 210,- € | 220,- € | – |
Ausbildung

B und BF17
Das Mindestalter beträgt mindestens 18 Jahre bzw. 17 Jahre für begleitetes Fahren. Die Ausbildung kann 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden.
Mit dem Führerschein der Klasse B bekommst du auch den Rollerführerschein (AM) erteilt. Du darfst also damit auch Roller bis max. 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren.

A, A2 und A80
Der A-Führerschein erlaubt das Führen von Motorrädern, die schneller als 45 km/h fahren können. Dieses liegt bei der Führerscheinklasse A bei 23 Jahren für Krafträder und bei 21 Jahren für dreirädrige Fahrzeuge.
Liegt die Klasse A2 vor, darf die Klasse A ab 20 Jahren absolviert werden. Die Klasse A2 berechtigt zum Führen von Motorrädern mit einer Motorleistung von maximal 35 kW. Zudem darf das Verhältnis Leistung/Gewicht nicht mehr als 0,2 kW/kg betragen.

Seminare
Wir bieten auch Auffrischungskurse für die Klassen A und B an.